Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich
Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche zwischen der Unternehmensfachberatung www.V2R-consulting.de (im Folgenden „V2R“ genannt), Braunschweig, und ihren Auftraggebern (im Folgenden „AG“ genannt) abgeschlossenen Verträge. Diese AGBs werden automatisch Bestandteil bei allen zwischen V2R und ihren AG geschlossenen Vertragsverhältnissen.
Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn V2R a priori und explizit einer abweichenden Regelung zustimmt.
§2 Angebote
Die Angebote der V2R sind grundsätzlich frei bleibend und unverbindlich. Eine Bindung im juristischen Sinne existiert für die V2R nicht. Auch Angebote für Schulungen, Trainings, etc. sind grundsätzlich frei bleibend.
Alle Angebote müssen für eine juristische Gültigkeit in einen expliziten, schriftlich vorliegenden Vertrag zwischen AG und V2R überführt werden, siehe auch §3 Vertragsabschluß.
§3 Vertragsabschluß
Ein Vertragsabschluß kommt ausschließlich durch gemeinsame Unterschrift der V2R und ihres oder ihrer Auftraggeber(s) zustande.
Nebenabsprachen existieren grundsätzlich nicht; sie sind ggf. expliziter Vertragsbestandteil.
§4 Rücktritt
Die V2R ist unter folgenden Umständen zu einem folgenlosen Rücktritt von einem geschlossenen Vertrag berechtigt:
- Wenn V2R absehbar für einen erheblichen Zeitraum zur Erfüllung der Beraterleistung nicht in der Lage ist, bspw. aus gesundheitlichen Gründen.
- Wenn sich für V2R aus den Angaben des AG oder von ihm beauftragter Dritter wesentliche Änderungen am Vertragsgegenstand ergeben, denen V2R nicht zustimmt.
- Wenn sich für V2R aus einem nicht vertragsgetreuem Verhalten des AG bei der Abwicklung des Projektauftrags wesentliche Hindernisse für die Vertragserfüllung oder wesentliche Änderungen am Vertragsgegenstand ergeben.
- Wenn der AG seinen vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß oder nicht hinreichend nachkommt.
- Wenn Irrtümer auftreten, die sich aus Schreib-, Druck- oder Rechenfehlern des Internetauftritts der V2R oder aber im zwischen AG und V2R geschlossenen Beratervertrag ergeben.
- Wenn sich für V2R Situationen ergeben, die bspw. zur Firmenauflösung oder Firmenstilllegung von V2R führen.
Dies gilt insbesondere im Hinblick auf eventuelle Ersatzforderungen (auch Ersatzforderungen bezüglich der Arbeitsleistung selbst) oder finanzieller Rückerstattungen seitens des AG.
§5 Kündigung
Beide Seiten haben das Recht, ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis ordentlich zu kündigen. Diese ordentliche Kündigung erfolgt schriftlich mindestens 14 Tage vor Ablauf eines jeden Quartals zum jeweiligen Quartalsende.
Diese ordentliche Kündigung bleibt für V2R grundsätzlich folgenlos, insbesondere im Hinblick auf eventuelle Ersatzforderungen (auch Ersatzforderungen bezüglich der Arbeitsleistung selbst) oder finanzieller Rückerstattungen seitens des AG.
§6 Geistiges Eigentum
Die wesentliche Leistung der V2R liegt darin, dem AG sein Fachwissen und seine Kommunikations-, Organisations- und Managementleistung zur Verfügung zu stellen. Die seitens der V2R dazu (mit-)erstellten Unterlagen, Präsentationen, Dokumente, Berichte und Dateien unterliegen deshalb der geistigen Urheberschaft der V2R;
dem AG wird selbstverständlich das Recht zu jedweder unbefristeten Nutzung zugesprochen.
§7 Zahlungseingang und Zahlungsziel
Die Entlohnung ist auf das Konto Nr 7045 des Bankhauses C. L. Seeliger, BLZ 270 325 00 unter Angabe der Rechnungsnummer vorzunehmen.
Bei Zahlung binnen 10 Arbeitstagen (≈ 2 Wochen) nach Rechnungsstellung gewährt die V2R 3% Skonto auf den Nettobetrag.
Das reguläre Zahlungsziel beträgt 20 Arbeitstage (≈ 4 Wochen) nach Rechnungsstellung, in denen der Rechnungsbetrag abzugsfrei fällig wird.
Aufgrund ihrer Firmengröße und Rechtsform können potenzielle längere Rechnungsausstände nicht zwingend hinreichend abgefedert werden, weswegen die V2R einen Säumniszuschlag in Höhe von 20% pro begonnenem, säumigem Zahlungsmonat (› 4 Wochen) auf den Rechnungsbetrag erhebt.
§8 Gewährleistung und Verjährung
Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt 2 Jahre und beginnt mit dem Datum der Auftragsbeendigung.
Die der V2R innewohnende Tätigkeit ist grundsätzlich die eines Beratens. Entscheidungen obliegen somit grundsätzlich der Pflicht des AG, sofern nicht vertraglich anderslautend vereinbart. Demzufolge ist der AG für im Projekt getroffene Entscheidungen selbst verantwortlich, eine Haftung aus der Beratung geht somit nicht auf die V2R über.
Dies schließt selbstverständlich weder Schäden aus, die dem AG durch potenziell vorsätzliches, noch grob fahrlässiges Verhalten seitens der V2R entstanden sind. Für diese haftet die V2R max. bis zum Auftragswert.
§9 Wettbewerbsklauseln
Die V2R ist eine unabhängige, freie und selbständige Unternehmensfachberatung mit Schwerpunkt Anforderungsmanagement. Sie hat das Ziel, dies zu bleiben.
Sollte es dessen ungeachtet einmal zu direkten Übernahmegesprächen zwischen dem originären AG und V2R kommen, so können diese nicht juristisch seitens einer potenziell zwischengeschalteten Personalvermittlung untersagt oder eingeschränkt werden, da die V2R aufgrund ihrer Firmengröße sonst unverhältnismäßige, einseitige Nachteile in Kauf zu nehmen hätte.
§10 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen teilweise oder ganz unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll dann durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen möglichst nahe kommt.
§11 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Braunschweig.